Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
a) die Planung, Projektierung, Finanzierung, Erstellung und der Betrieb einer Nahwärmeversorgung für angeschlossene Mitglieder in Neukirch und Abschluss der entsprechenden Verträge mit Lieferanten und Kunden b) die Erzeugung der erforderlichen Energie in Eigenregie c) die Beantragung von Fördermittel und das Einwerben von Dirttmitgliedern zur Finanzierung der Unternehmerziele d) die Initiierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien