Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Die Versorgung der Mitglieder mit Wärme durch Errichtung und Unterhalt eines Nahwärmenetzes oder die Beteiligung an Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene und die Förderung des Klimaschutzes.